Gemeinnützig, staatlich anerkannt und der baulichen Erhaltung verpflichtet.
Die rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts wurde 2025 auf Initiative der Evangelischen Kirchengemeinde Frohnau gegründet. Sie fördert die bauliche Unterhaltung der Johanneskirche und weiterer gemeindeeigener Gebäude. Die über 90 Jahre alten Bauten erfordern regelmäßige Instandsetzungen, die durch Kirchensteuern allein nicht vollständig finanzierbar sind. Die Stiftung schafft zusätzliche, verlässliche Mittel.
Wer der Stiftung eine Zuwendung machen möchte, hat zwei Möglichkeiten: Entweder kann man eine Zahlung in das Grundstockvermögen leisten, eine sogenannte Zustiftung. Aus den Erträgen des Vermögens, also Zinsen oder Dividenden, werden die Stiftungszwecke finanziert. Der Beitrag hat damit eine langfristige Ausrichtung. Alternativ dazu kann man für die laufende Arbeit der Stiftung spenden, gegebenenfalls zweckgebunden für ein konkretes Projekt. Spenden sind in jeder Höhe willkommen. Bei einer Zustiftung handelt es sich meist um einen etwas größeren Betrag.
Die Stiftungsaufsicht wird von der Senatsverwaltung für Justiz ausgeübt.
