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Letzter Wille (Testament)Bleibend Gutes tun – über das Leben hinaus.
Sie können die Stiftung für die Johanneskirche Frohnau in Ihrem Testament als Erbin einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken. Sie entscheiden, ob Ihre testamentarische Zuwendung nach Ihrem Ableben als Spende oder als langfristiges Kapital (Zustiftung) zur Verfügung steht. Wir bieten Ihnen eine unentgeltliche juristische Erstberatung für Testamente an – vertraulich und individuell.
Erstberatung
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
