Stifter werden (Zustiftungen)

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Stifter werden (Zustiftungen)

Dauerhaft wirken: Zustiftungen stärken das Grundstockvermögen.

Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen und bleiben dauerhaft unangetastet. Aus den Erträgen des Vermögensstocks – etwa Zinsen oder Dividenden – werden die Stiftungszwecke finanziert. Die Zustiftung hat damit eine langfristige Ausrichtung. Ihre Zustiftung bleibt über Ihre Lebenszeit hinaus wirksam, weil sie Teil des Vermögensstocks der Stiftung ist.

Steuerlicher Hinweis

Zustiftungen können zusätzlich zum Spendenhöchstbetrag geltend gemacht werden. Bis zu 1 Mio. Euro können über bis zu zehn Veranlagungsjahre verteilt werden (§ 10b Abs. 1a EStG). Bitte lassen Sie sich im Einzelfall steuerlich beraten.

Spendenkonto

Empfänger
Stiftung Johanneskirche Frohnau
IBAN
DE55 3506 0190 1500 5340 16
BIC
GENODED1DKD
Institut
Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank
Verwendungszweck
Zustiftung

Bitte nennen Sie Ihre Anschrift für die Zuwendungsbestätigung.

Beratung zur Zustiftung anfragen

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